Förderung von Solarstromanlagen
Für die Förderung von Solarstromanlagen ist vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von Bedeutung. Danach sind Netzbetreiber verpflichtet, Solarstrom vorrangig abzunehmen und zu festgelegten Mindestpreisen zu vergüten.
Die Vergütungssätze richten sich nach dem Jahr bzw. dem Monat der Inbetriebnahme und bleiben anschließend über den Vergütungszeitraum von weiteren 20 Jahren konstant. Die Vergütungssätze sind degressiv angelegt und werden kontinuierlich abgesenkt. Die Degression ist über einen sogenannten Gleitfaktor an die Marktentwicklung gekoppelt. Bei einer hohen Zubaurate der vorhergegangenen Monate wird die Vergütung stärker abgesenkt als bei einem niedrigeren Zuwachs.
Jährlich zum 1. Januar werden – in Abhängigkeit von der Marktentwicklung – die Vergütungssätze zwischen 1,5% und 24 % gesenkt. Neu ist, dass nun jährlich zum 1. Juli eine weitere Absenkung erfolgen kann: Je nach vorangegangenem Zuwachs der installierten Leistung wird die Einspeisevergütungen zwischen 0% und 15% reduziert. Jeweils zum 31. Oktober und zum 30. Mai werden die zum Jahresbeginn und zur Jahresmitte gültigen Vergütungssätze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bei Solarstromanlagen bis 500 kW gibt es einen Bonus für selbst genutzten Strom. Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltende Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Tabelle). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:
- Abzug bis 30% Eigenverbrauch: 16,38 Ct/kWh
- Abzug ab 30% Eigenverbrauch: 12 Ct/kWh
Da die selbst genutzten Kilowattstunden den Bezug von teurerem Haushaltsstrom ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus, der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst. Der Anreiz beträgt bei einem Netto-Strompreis von 20,25 Ct/kWh - entsprechend einem Brutto-Strompreis von 24,1 Ct/kWh – genau 3,87 Ct/kWh (Eigenverbrauch bis 30 %) bzw. 8,25 Ct/kWh (Eigenverbrauch ab 30 %). Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab.
Wichtig: alle Anlagenbetreiber müssen vor dem Netzanschluss der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Solarstromanlage melden.
Netzeinspeisung
| 2012 | |
|---|---|
| Inbetriebnahme | 01.01. - 30.06. |
| Dachanlagen bis 30 kW | 24,43 Cent/kWh |
| Dachanlagen ab 30 kW | 23,23 Cent/kWh |
| Dachanlagen ab 100 kW | 21,98 Cent/kWh |
| Dachanlagen ab 1000 kW | 18,33 Cent/kWh |
| Freiflächenanlagen | 18,76*/ 17,94** Cent/kWh |
** Dies bezieht sich auf sonstige Freiflächenanlagen. Die Förderung von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wurde zum 1.7.2010 gestrichen.
Abhängig von dem Zubau zwischen Oktober 2011 und April 2012 kann zum 1. Juli 2012 die Vergütungshöhe um bis zu 15 % abgesenkt werden. Mit der Novellierung des EEG zum 1.1.2012 gibt es zwei wichtige Neuerungen, die sowohl Alt- als auch Neuanlagen betreffen, nämlich:
- Nachrüstpflicht für Bestandsanlagen: Dies betrifft zum einen PV-Anlagen mit einer Anlagengröße von mehr als 30 kW bis maximal 100 kW, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden und zum anderen Anlagen, die mehr als 100 kW Leistung haben. Anlagen mit einer Größe bis 30 kW sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen.
mehr > - Auflagen zum Einspeisemanagement (Netzintegration): In § 6 des EEG werden technische Vorgaben zum Einspeisemanagement gemacht, die ab dem 1.1.2012 alle PV-Anlagen erfüllen müssen. Hierbei sind die Bedingungen von der Anlagengröße abhängig.
mehr >
Zinsgünstige Kredite
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zudem zinsgünstige Kredite erhalten. Je nach Programm, Kreditlaufzeit und Marktlage liegen diese zwischen 2 und 5 Prozent. Aktuelle Tagessätze können Sie auf der KfW-Website einsehen. Für bestimmte Fälle können weitere Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Die Frage nach dem günstigsten Förderprogramm bzw. der besten Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten muss für jeden konkreten Einzelfall beantwortet werden. Weitere Informationen finden Sie auch in der Tabelle der Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens.
Online-Förderrechner
Um einen ersten Überblick über die Wirtschaftlichkeit einer eigenen Photovoltaik-Anlage zu bekommen, können Online-Förderrechner genutzt werden. Solcherart gewonnene Kalkulationen dienen als erste Orientierung und ersetzen keinesfalls eine genaue Berechnung und eine ausführliche Beratung.
Der Solarrechner der ASEW
Der Solarrechner der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) berechnet aufgrund der Art und Größe der Anlage, der Dachneigung und –ausrichtung, der örtlichen Globalstrahlung, dem Jahr der Inbetriebnahme, den Kosten der Anlage, der jeweiligen Einspeisevergütung und der Kredithöhe den finanziellen Ertrag einer Solaranlage und die erreichte CO2-Einsparung.
Der Solarrechner der EnergieAgentur.NRW
Der Solarrechner liefert eine grobe Abschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und hilft so bei der Entscheidung, ob sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage lohnt. Der PV-Rechner ist für Gebäude von Privatpersonen konzipiert. Berücksichtigt werden Art der Anlage, Eigenverbrauch, Standort, Ausrichtung und Dachneigung sowie die Betriebskosten und mögliche Kredite.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf folgenden Internetseiten:
